Datenschutz

Widerspruch einlegen gegen Google Street View

Der folgende Text ist ein Auszug aus dem "SuMa-eV Newsletter 3-10". Die Newsletter können abonniert werden unter http://suma-ev.de/newsletterabo.html

Widerspruch gegen Street View kann eingelegt werden per Briefpost an:

Google Germany GmbH
- Street View -
ABC-Strasse 19
20354 Hamburg

oder per EMail an:

Datenhoheit: Was passiert mit meinen Daten?

Ob im Web 2.0 oder bei anderen "shared services": überall geben wir unsere eigenen Daten vertrauensseelig aus der Hand. Warum machen wir das? Was passiert eigentlich mit den Daten? Müssen diese Daten aus technischen Gründen wirklich unbegrenzt gespeichert werden? Das Beispiel einer Installation von etherpad zeigt: wenn der Wille da ist, ist der technische Aufwand sehr gering.

Komisch, kaum jmd. hört zu ...

Komisch. kaum jmd. hört zu, wenn ich ihm oder ihr sage, dass die aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelte Vorratsdatenspeicherung harmlos ist, gegenüber dem, was bei den täglich benutzten Suchmaschinen und ihrem Umfeld so alles gespeichert wird. Google-Chef Eric Schmidt wies vor ein paar Tagen in einem Interview sogar selber noch zusätzlich darauf hin, dass all diese Info in den USA nach dem Patriot Act auch dem Geheimdienst zu Verfügung steht: http://www.20min.ch/digital/dossier/google/story/28073441. Datenschutzgesetzte wie in Deutschland sind in den USA sowieso unbekannt, und werden als überflüssig angesehen.

Man sollte nun denken, dass all die besorgten Datenschutzaktivisten, die beim Bundesverfassungsgericht so vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen oder protestieren, sich darüber bewusst sind, was bei den globalen Quasimonopolen in den USA gespeichert wird, und dass kein deutscher Datenschutz die Weitergabe dieser Daten verhindert. Man sollte also erwarten, dass diese Dienste auch weniger und weniger genutzt werden. Jedoch: das Gegenteil ist der Fall. Man möge mich bitte nicht falsch verstehen: ich bin nicht für die Vorratsdatenspeicherung, nein, ich bin sogar einer der 34.000 Kläger dagegen - aber ich bin für BEWUSSTES Handeln und Surfen im Internet!!

Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eine bemerkenswerte Initiative gestartet: den Aufruf zur Diskussion über eine "Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit": http://www.bfdi.bund.de/cln_027/nn_531002/sid_ECD5D473272E8C048926A58394...

Folgerichtiges Weiterdenken der Vorratsdatenspeicherung

In Deutschland soll "dank" Vorratsdatenspeicherung jede EMail-Kommunikation zwischen allen Bürgern auf Vorrat gespeichert werden. Bei jeder EMail wird also gespeichert, WER als Absender an WEN als Empfänger geschrieben hat. Da ist es doch nur folgerichtig, wenn das Gleiche auch für die Briefpost gilt - sonst schreiben sich Terroristen ihre Briefe einfach mit der Post und stecken diese in den nächsten Briefkasten; es kann ja wohl nicht Sinn der Aktion sein, die terroristsischen Aktivitäten aus dem Internet in die Briefkästen zu verlegen. Im Nachbarland Polen hat man dieses bereits erkannt und tut genau das:

Zitat (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29158/1.html): "Der polnische Geheimdienst ABW lässt zum Aufbau einer Datenbank Absender und Empfänger von Briefen sowie deren graphologischen Daten scannen". Sehr gut erkannt ist dort, dass man natürlich auch die graphologischen Daten speichern muss!

Das Ganze ist leider kein Scherz, und wir haben auch nicht den 1. April, sondern bei unseren Nachbarn in Polen bereits Realität. Wenn in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht nicht gestoppt werden sollte, dann ist es doch nur eine Frage der Zeit, bis wir auch in Deutschland soweit sind - auch wenn das jetzt in der Politik heftig bestritten werden sollte, es ist doch nur logisch und folgerichtig.

Wolfgang Sander-Beuermann

Beeindruckender Vortrag bei Fachtagung für Datenschutzbeauftragte in Berlin

Am 9. und 10.10.2008 fand an der FU Berlin die zweite Fachtagung für Datenschutzbeauftragte an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen statt. Ich selber habe dort am Nachmittag des 9.10. einen Vortrag gehalten, über Datensparsamkeit und Suchmaschinen: Kein Widerspruch!, der beschreibt, wie der Datenschutz bei MetaGer im Detail realisiert ist. Zum Abschluss des ersten Tages spielten dann Die Betakteten das Das Lied vom Datenkraken, was vom Publikum begeistert aufgenommen wurde.

Schleswig-Holstein macht es vor: Googles Streetview stoppen

Eine, wie ich finde, sehr interessante PRESSEMITTEILUNG von Grietje Staffelt:

02. Oktober 2008

Schleswig-Holstein macht es vor: Googles Streetview stoppen

Zum vorläufigen "Verzicht" Googles, in Schleswig-Holstein systematisch Straßenzüge abzufotografieren und diese Fotos im Internet zu veröffentlichen, erklärt Grietje Staffelt, medienpolitische Sprecherin:
Die Foto-Aktion ist überall rechtswidrig, nicht nur in Schleswig-Holstein. Google muss sie daher in allen Städten und Gemeinden sofort stoppen. Wer Straßenzüge ablichten und veröffentlichen will, braucht nun einmal die Einwilligung der Betroffenen - alles andere ist illegal.

Seit langem missachtet der Internetgigant die Privatsphäre der Menschen, indem er Unmengen an persönlichen Daten sammelt, auswertet und für kommerzielle Zwecke verfügbar macht oder sich sogar politisch instrumentalisieren lässt. Wir müssen dieser Datenklauberei endlich einen effektiven Riegel vorschieben.

Wir werden uns in den kommenden Beratungen über die Reform des Datenschutzes für entsprechende Verschärfungen einsetzen. Wir wollen gesetzlich absichern, dass auch kritische Geodaten tatsächlich nur nach vorheriger Einwilligung von Betroffenen erhoben und genutzt werden können.

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Büro Grietje Staffelt (MdB)
Medienpolitische Sprecherin
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Seit dem 1.1.2008 gibt es in Deutschland das "Überwachungsgesetz für Telefon und Internet". Weil sich "Überwachungsgesetz" nicht gut anhört, wurde es umgetauft in "Vorratsdatenspeicherung".

Im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sehe ich:

1) eine Überwachungsmaßnahme, welche die Demokratie in Deutschland in ernste Gefahr bringt,

2) einen Ausdruck von Hilflosigkeit, Unkenntnis und Unverständnis gesetzgebender Organe über Internet-Technologien.

Die Überwachungsmaßnahme stellt jeden Bürger unter Generalverdacht; man stelle sich vor, in einem demokratischen Staat würde der gesamte Verkehr der gelben Post überwacht: jeder Absender und jeder Empfänger eines Briefes würde protokolliert. Ermittlungsbehörden könnten jederzeit nachverfolgen, wer wem wann wieviele Briefe geschickt hat. Eine absurde Vorstellung? Genau das soll mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Deutschland des Jahres 2008 Wirklichkeit in der elektronischen Kommunikation werden.

Nun ist die elektronische Kommunikation jedoch deutlich schwieriger zu verstehen, als die der Briefpost. Und an diesem Punkt lässt das Gesetz erkennen, dass seine Macher die Grundlagen dieser Kommunikation überhaupt nicht verstanden haben: jeder, der auch nur minimale technische Fähigkeiten besitzt oder willens ist, sie zu erlernen, ist in der Lage, das Gesetz technisch auszuhebeln. Jeder, der im Internet Böses im Schilde führt, wird das ebenfalls tun - lediglich der "Otto-Normalverbraucher" bleibt auf der Strecke, und ist der vollständigen Überwachung hilflos ausgeliefert.

Wollte man das technisches Aushebeln dieses Gesetzes "einfach" verbieten, so wie technische Laien sich das vorstellen, so müsste man auch sämtliche Telefonverbindungen ins Ausland überwachen - in alle demokratischen Staaten in dieser Welt, zu denen Deutschland dann nicht mehr gehörte. Und selbst in China gelingt das nicht immer. Bereits der IT-Gipfel der Bundesregierung am 11.12.2007 in Hannover zeigte, wie gering das Verständnis in der Bundesregierung und bei ihren Beratern für die Grundlagen der Internet-Technologie ist. Aber auch für die Inkompetenz ihrer Berater trägt die Bundesregierung die volle Verantwortung. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist die juristische, IT-politische und intellektuelle Bankrotterklärung gegenüber den Herausforderungen der technologischen Zukunft.

Ergänzung:

Die Affäre um den Missbrauch von Daten, die bei der Telekom auf Vorrat gespeichert wurden, zeigt glasklar, dass solche Datensammlungen IMMER auch missbraucht werden (http://www.heise.de/newsticker/meldung/109545/). Alles andere zu glauben wäre äußerst naiv.

Wolfgang Sander-Beuermann

Phoenix WissenschaftsFORUM: "Daten, Daten, Daten - Das Ende der Privatheit?"

Am Samstag, 20. Oktober 2007, 22.15-23.15 Uhr, gibts beim TV-Sender Phoenix die im Titel genannte Sendung. Aus der Pressemitteilung dazu:

"Wer surft, wird erkannt - und das bereits bei der Einwahl. Gilt die Aussage: "Wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, der braucht keinen Datenschutz"? Oder ist der Schutz unserer persönlichen Daten wichtiger denn je? Diese und andere Fragen diskutiert Ranga Yogeshwar mit seinen Gästen:
Prof. Johannes Weyer (Techniksoziologe, Universität Dortmund): Der Techniksoziologe befasst sich mit den gesellschaftlichen Folgen von Technik. Er ist Experte für Technikfolgenabschätzung.
Rainer Neumann (Vorstandsvorsitzender der "Schufa"): Die Schufa sammelt schon seit 1927 Daten zur Kreditwürdigkeit von Kunden. Rainer Neumann ist als Vorstandsvorsitzender oberster Wächter der Zahlungsmoral der Deutschen.
Dr. Thilo Weichert (Datenschutzbeauftragter Schleswig-Holstein): Der Jurist vertritt als Datenschutzexperte für die Rechte der Bürger.
Dr. Wolfgang Sander-Beuermann (Leiter Suchmaschinenlabor, Universität Hannover): Suchmaschinen sind ein zentrales Instrument der modernen Informationsgesellschaft. Wolfgang Sander-Beuermann leitet die "Arbeitsgruppe Suchmaschinen", die sich mit Theorie und Praxis von Google und Co. beschäftigt.

Datenschutz: Speicherung IP-Adressen

Gestern ist in Berlin ein bemerkenswertes Urteil gegen das Bundesjustizminierium veröffentlicht worden:

"Berliner Amtsgericht verbietet Speichern von personenbezogenen Daten
...
Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden." Danach dürfen IP-Adressen auch nicht nur kurzzeitig archiviert werden, sondern nicht "... über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus". Nicht nur Suchmaschinen dürfen danach keine IP-Adressen speichern, sondern auch die Logfiles normaler Websites dürfen das nicht.

Mehr dazu unter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96781
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