Man sollte nun denken, dass all die besorgten Datenschutzaktivisten, die beim Bundesverfassungsgericht so vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen oder protestieren, sich darüber bewusst sind, was bei den globalen Quasimonopolen in den USA gespeichert wird, und dass kein deutscher Datenschutz die Weitergabe dieser Daten verhindert. Man sollte also erwarten, dass diese Dienste auch weniger und weniger genutzt werden. Jedoch: das Gegenteil ist der Fall. Man möge mich bitte nicht falsch verstehen: ich bin nicht für die Vorratsdatenspeicherung, nein, ich bin sogar einer der 34.000 Kläger dagegen - aber ich bin für BEWUSSTES Handeln und Surfen im Internet!!
In Deutschland soll "dank" Vorratsdatenspeicherung jede EMail-Kommunikation zwischen allen Bürgern auf Vorrat gespeichert werden. Bei jeder EMail wird also gespeichert, WER als Absender an WEN als Empfänger geschrieben hat. Da ist es doch nur folgerichtig, wenn das Gleiche auch für die Briefpost gilt - sonst schreiben sich Terroristen ihre Briefe einfach mit der Post und stecken diese in den nächsten Briefkasten; es kann ja wohl nicht Sinn der Aktion sein, die terroristsischen Aktivitäten aus dem Internet in die Briefkästen zu verlegen. Im Nachbarland Polen hat man dieses bereits erkannt und tut genau das:
Zitat (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29158/1.html): "Der polnische Geheimdienst ABW lässt zum Aufbau einer Datenbank Absender und Empfänger von Briefen sowie deren graphologischen Daten scannen". Sehr gut erkannt ist dort, dass man natürlich auch die graphologischen Daten speichern muss!
Das Ganze ist leider kein Scherz, und wir haben auch nicht den 1. April, sondern bei unseren Nachbarn in Polen bereits Realität. Wenn in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht nicht gestoppt werden sollte, dann ist es doch nur eine Frage der Zeit, bis wir auch in Deutschland soweit sind - auch wenn das jetzt in der Politik heftig bestritten werden sollte, es ist doch nur logisch und folgerichtig.
Wolfgang Sander-Beuermann
Seit dem 1.1.2008 gibt es in Deutschland das "Überwachungsgesetz für Telefon und Internet". Weil sich "Überwachungsgesetz" nicht gut anhört, wurde es umgetauft in "Vorratsdatenspeicherung".
Im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sehe ich:
1) eine Überwachungsmaßnahme, welche die Demokratie in Deutschland in ernste Gefahr bringt,
2) einen Ausdruck von Hilflosigkeit, Unkenntnis und Unverständnis gesetzgebender Organe über Internet-Technologien.
Die Überwachungsmaßnahme stellt jeden Bürger unter Generalverdacht; man stelle sich vor, in einem demokratischen Staat würde der gesamte Verkehr der gelben Post überwacht: jeder Absender und jeder Empfänger eines Briefes würde protokolliert. Ermittlungsbehörden könnten jederzeit nachverfolgen, wer wem wann wieviele Briefe geschickt hat. Eine absurde Vorstellung? Genau das soll mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Deutschland des Jahres 2008 Wirklichkeit in der elektronischen Kommunikation werden.
Nun ist die elektronische Kommunikation jedoch deutlich schwieriger zu verstehen, als die der Briefpost. Und an diesem Punkt lässt das Gesetz erkennen, dass seine Macher die Grundlagen dieser Kommunikation überhaupt nicht verstanden haben: jeder, der auch nur minimale technische Fähigkeiten besitzt oder willens ist, sie zu erlernen, ist in der Lage, das Gesetz technisch auszuhebeln. Jeder, der im Internet Böses im Schilde führt, wird das ebenfalls tun - lediglich der "Otto-Normalverbraucher" bleibt auf der Strecke, und ist der vollständigen Überwachung hilflos ausgeliefert.
Wollte man das technisches Aushebeln dieses Gesetzes "einfach" verbieten, so wie technische Laien sich das vorstellen, so müsste man auch sämtliche Telefonverbindungen ins Ausland überwachen - in alle demokratischen Staaten in dieser Welt, zu denen Deutschland dann nicht mehr gehörte. Und selbst in China gelingt das nicht immer. Bereits der IT-Gipfel der Bundesregierung am 11.12.2007 in Hannover zeigte, wie gering das Verständnis in der Bundesregierung und bei ihren Beratern für die Grundlagen der Internet-Technologie ist. Aber auch für die Inkompetenz ihrer Berater trägt die Bundesregierung die volle Verantwortung. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist die juristische, IT-politische und intellektuelle Bankrotterklärung gegenüber den Herausforderungen der technologischen Zukunft.
Ergänzung:
Die Affäre um den Missbrauch von Daten, die bei der Telekom auf Vorrat gespeichert wurden, zeigt glasklar, dass solche Datensammlungen IMMER auch missbraucht werden (http://www.heise.de/newsticker/meldung/109545/). Alles andere zu glauben wäre äußerst naiv.Wolfgang Sander-Beuermann
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