Gestern ist in Berlin ein bemerkenswertes Urteil gegen das Bundesjustizminierium veröffentlicht worden:
"Berliner Amtsgericht verbietet Speichern von personenbezogenen Daten
...
Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden." Danach dürfen IP-Adressen auch nicht nur kurzzeitig archiviert werden, sondern nicht "... über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus". Nicht nur Suchmaschinen dürfen danach keine IP-Adressen speichern, sondern auch die Logfiles normaler Websites dürfen das nicht.
Mehr dazu unter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96781
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